ACHTUNG: Änderung Geflügelpest-Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, Veterinärreferat, teilt mit, dass aufgrund der Seuchensituation die Vogelgesundheitsverordnung erlassen wurde. Gleichzeitig wurden im Verordnungsweg Gebiete in Österreich definiert, in denen ein erhöhtes bzw. ein stark erhötes Risiko für das Auftreten der Geflügelpest besteht.
Ab sofort gelten für geflügelhaltende Betriebe verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen, die Sie dem Merkblatt Geflügelpest (siehe Virtuelle Amtstafel unter VERORDNUNGEN "Merkblatt Geflügelpest" bzw. auf der Virtuellen Amtstafel Allgemein) entnehmen können.
Bitte beachten Sie im Besonderen Folgendes:
Der gesamte Verwaltungsbezirk Deutschlandsberg wurde zum Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingesuft. Diese Bestimmungen gelten für alle geflügelhaltenden Betriebe im Bezirk!