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Tauwetterbeschränkungen in der Gemeinde



Die tiefen Temperaturen im heurigen Winter machen es erforderlich, mit Beginn der Tauwetterperiode im gesamten Gemeindegebiet von Lannach ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art, die ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, zu verordnen.

Von dieser Gewichtsbeschränkung ausgenommen sind folgende Straßenzüge:

Bahnhofstraße
Hauptstraße
Industriestraße
Franz-Kandler-Straße

Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes, betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Müllabfuhr, betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft (Milchtransporte, Lebendviehtransporte, Futtermittel und TKV; nicht jedoch Rundholztransporte), Busse, Ziel- und Quellverkehr der örtlich ansässigen Gewerge- und Industriebetriebe sowie Brennstofflieferungen sind von dieser Gewichtsbeschränkung ausgenommen, wobei das höchstzulässige Gesamtgewicht von 28 Tonnen nicht überschritten werden darf. Die Gewichtsbweschränkung wird mit Ende der Tauwetterperiode wieder aufgehoben. Im Sinne der Erhaltung unserer schön ausgebauten Gemeindestraßen ersuche ich um Verstänis für diese notwendige Maßnahme.

Die Verordnung tritt mit der Anbringung der 7,5 Tonnen-Tafeln in Kraft!

Jede Missachtung wird zur Anzeige gebracht!!!
Marktgemeinde Lannach
Hauptplatz 1
A - 8502 Lannach
gde@lannach.gv.at
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