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Steuern & Abgaben

Müllbeseitigungsgebühren (inkl. 10% MwSt.)

Müllgrundgebühr (jährlich)

Haushalte (pro angemeldeter Person - HWS, NWS)     € 15,59
pro Wochenendhaus, Ferienwohnung, Zweitwohnsitz   € 15,59
Betriebe und sonstige Einrichtungen   € 20,27


Restmüllbeseitigungsgebühr pro Entleerung (alle 4 Wochen)

Es werden 13 Entleerungen pro Jahr durchgeführt.

    Preis/Entleerung
80 lt. Behälter   € 4,76
120 lt. Behälter      € 5,56
240 lt. Behälter   € 9,07
360 lt. Behälter   € 13,44
1100 lt. Behälter   € 49,77

Nachkauf von 60 lt. Säcken € 3,70/Sack


Altpapierbeseitigungsgebühr pro Entleerung (alle 6 oder alle 2 Wochen)

Es werden wahlweise 9 oder 26 Entleerungen pro Jahr durchgeführt.

    Preis/Entleerung
120 lt. Behälter      € 1,61
240 lt. Behälter   € 2,44
360 lt. Behälter   € 4,28
1100 lt. Behälter   € 13,28


Biomüllbeseitigungsgebühr pro Entleerung (wöchentliche Entleerung von April bis Oktober, sonst alle 2 Wochen)

Es werden 41 Entleerungen pro Jahr durchgeführt.
    Preis/Entleerung
120 lt. Behälter      € 3,12
240 lt. Behälter   € 6,25


Windelsäcke kostenlos


Kanalbenützungsgebühr

Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und wird, mit Ausnahme von Liegenschaften, die eine überwiegende gewerbliche oder industrielle Nutzung haben, nach Einwohnergleichwerten (EGW) berechnet.

        Preis/Jahr
0-1 Person      1,5 EGW      € 176,39
jede weitere Person   1,0 EGW   € 117,59
Kinder 0-6 Jahre   0,0 EGW   € 0,00
Kinder 7-16 Jahre   0,5 EGW   € 58,80
Nutzungseinheit   1 NE   € 176,39

Die Benutzungsgebühr pro EGW und Jahr betragt € 117,59 (inkl. 10% USt)


Kanalanschlussgebühren

pro m² Bruttogeschoßfläche € 14,78 (inkl. 10% USt)


Grundsteuer

Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 14.08. und 15.11. fällig. Beträgt der Grundsteuer-Jahresbetrag nicht mehr als € 75,00, wird der gesamte Jahresbetrag am 15.05. fällig.

  von Höhe der Messbeträge lt. Finanzamt
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 Steuerhebesatz
Sonstige Grundstücke 500 Steuerhebesatz


Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Für jede abgeschlossene Wohneinheit pro m² Nutzfläche € 9,00 pro Jahr.

Es handelt sich dabei um eine Selbstberechnungsabgabe, die die Abgabepflichtigen jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres der Marktgemeinde Lannach bekannt zu geben haben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe zu entrichten haben.


Hundeabgabe

    Preis/Hund/Jahr
Reduzierter Tarif Wach-, Berufs- und Jagdhunde, Hundezüchter, BH-Prüfung absolviert € 30,00
Normaltarif   € 60,00
Erhöhter Tarif Fehlen des Hundekundenachweises € 120,00


(Die festgesetzten Beträge gelten ab 01.01.2023 und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.)
Marktgemeinde Lannach
Hauptplatz 1
A - 8502 Lannach
gde@lannach.gv.at
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