Lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten, sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen usw. im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Lannach, dürfen nur von Montag bis Freitag, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, und an Samstagen, in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr, durchgeführt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Arbeiten verboten!
Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft.
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