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26.12.2020 - Corona-Maßnahmen ab 26.12.2020 bis 18.01.2021
Ausgangsbeschränkungen:
Man darf nur aus ganz bestimmten Gründen das Haus verlassen:
1. Arbeit
2. Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Anderen Menschen helfen/pflegen
4. Bewegung an der frischen Luft
Verbringen Sie die Zeit mit jenen Menschen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben.
Wenn Sie alleine leben, definieren Sie eine Person mit der Sie während des Lockdowns persönlichen Kontakt halten.


Öffentlicher Raum
Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten.
Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern und Ähnliches sind untersagt.


Einzelhandel
Der Handel ist geschlossen. Ausnahme bildet die Deckung des täglichen Bedarfs, z.B. Lebensmittelgeschäfte, Bäcker, Metzger, Drogerien oder Apotheken.
Das Abholen von vorbestellten Waren (Click & Collect) ist zwischen 06:00 und 19:00 Uhr im Freien erlaubt.


Dienstleistungen:
Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben können geöffnet bleiben (z.B. Banken, Kfz-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, etc.)


Gastronomie, Hotellerie und Nachtlokale
Abholung in der Gastronomie ist von 06:00-19:00 Uhr möglich!


Veranstaltungen zur Relegionsausübung
Die Religionsausübung ist erlaubt.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf www.katholische-kirche-steiermark.at


Kultur und Veranstaltungen
Veranstaltungen sind untersagt, darunter fallen kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte.
Hochzeiten: Es ist in Ausnahmefällen möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt.
Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.
 
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2022-05-23 - © by web2future.at - Letzte Änderung 16.05.2022