Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Sonnwendfeuern jedoch zwingend einzuhalten.
Das Sonnwendfeuer hat in der Steiermark Tradition und ist in unserer Gemeinde derzeit lt. Erlass des Amtes der Stmk. Landesregierung am Montag, den 21. Juni 2021 ganztägig erlaubt. Da jedoch dieser Tag nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden des Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnwende auch am Samstag, den 26. Juni 2021 zulässig.
Für Sonnwendfeuer dürfen nur biogene Materialien, d. s. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub im trockenen Zustand verwendet werden.
Achtung: Sonnwendfeuer müssen überwacht werden, eine Kontrolle nach dem Ablöschen ist erforderlich! Die Entzündung größerer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr mind. 12 Stunden vorher anzuzeigen.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50 m zu Gebäuden und zu öffentl. Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- u. forstwirtschaftl. Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden.
100 m zu Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen (Freileitungen, Trafostationen) und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern.
40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Entzünden unzulässig! Ebenso ist das Verbrennen von Müll strengstens verboten! Kurzfristige Änderungen sind möglich!
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