Aufgrund der EU-Verordnung 2019/1157 vom 20.06.2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, muss Österreich ab 2. August 2021 neue Personalausweise ausgeben.
Ab sofort haben Personalausweise ein neues Design, sowie einen elektronischen Datenträger (Chip) auf dem die personenbezogenen Daten, das Lichtbild und die Bilder zweier Fingerabdrücke (ab dem 12. Lebensjahr) gespeichert sind. Es können nur mehr Personalausweise mit Chip beantragt werden.
Alle aktuell gültigen Personalausweise bleiben jedoch weiterhin bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Die Beantragung des Personalausweises ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Eine Beantragung über die Gemeinde ist ein freiwilliges Zusatzservice und ausschließlich für all jene mit Hauptwohnsitz möglich.
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Personalausweises im Rathaus Lannach eine telefonische Terminvereinbarung unter 03136/82104-0 unbedingt erforderlich ist!
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