Seit Montag, dem 09.02.2009, besteht während der Tauwetterperiode im gesamten Gemeindegebiet von Lannach ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art, die ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten.
Von dieser Gewichtsbeschränkung ausgenommen sind folgende Straßenzüge:
- Bahnhofstraße
- Industriestraße
- Hauptstraße
- Franz-Kandler-Straße
Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes, betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Müllabfuhr, betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft (Milchtransporte, Lebendviehtransporte, Futtermittel und TKV; nicht jedoch Rundholztransporte), Busse, Ziel- und Quellverkehr der örtlich ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Brennstofflieferungen sind von dieser Gewichtsbeschränkung ausgenommen, wobei das höchstzulässige Gesamtgewicht 28 Tonnen nicht überschreiten darf. Die Gewichtsbeschränkung wird mit Ende der Tauwetterperiode wieder aufgehoben. Im Sinne der Erhaltung unserer schön ausgebauten Gemeindestraßen ersuchen wir um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
|