Heizkostenzuschuss des Bundes ÄNDERUNG - Beantragung bis inkl. 30. November 2023 verlängert
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes wird durch einen einmaligen Zuschuss an einkommensschwache Haushalte in der Steiermark gewährt. Die Antragfrist wurde bis inkl. 30. November 2023 verlängert, zudem wurde die Einkommensgrenze auf € 40.045,- (Jahresnettoeinkommen 2022) erhöht.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 400,- pro Haushalt (€ 300,- "Wohn- und Heizkostenzuschuss" und € 100,- "Weiterer Wohnkostenzuschuss"). Auf die Gewährung des Zuschusses besteht kein Rechtsanpruch.
Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche
- In den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
- In den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
- In der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben;
Und den Förderungsvoraussetzungen entsprechen:
- Persönliche Voraussetzungen (Volljährigkeit; Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023)
- Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von € 40.045,- nicht überschritten werden.
Für Personen ohne Internetzugang ist bis inkl. 30. November die Beantragung im Gemeindeamt möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.soziales.steiermark.at.