Standesamt & Staatsbürgerschaft |
Wir bitten Sie für Ihre Hochzeit eine längere Anmeldefrist einzuplanen, da eine Eheschließung durch unsere Standesbeamten erst nach Freigabe im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) durch alle betroffenen Standesämter (Geburt, evtl. Vorehen und Staatsbürgerschaftsevidenzstellen) erfolgen kann. ![]() Vereinbaren Sie bitte daher rechtzeitig einen Termin mit den Standesbeamten: Mag. (FH) Sylvia Niggas Telefon: 03136/82104 DW 13 od. DW 23 Sandra Hierhold Telefon: 03136/82104 - DW 23 E-Mail: standesamt@lannach.gv.at |



