Standesamt & Staatsbürgerschaft |
Wir bitten Sie für Ihre Hochzeit eine längere Anmeldefrist einzuplanen, da eine Eheschließung durch unseren Standesbeamten erst nach Freigabe im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) durch alle betroffenen Standesämter (Geburt, evtl. Vorehen und Staatsbürgerschaftsevidenzstellen) erfolgen kann. Vereinbaren Sie bitte daher rechtzeitig einen Termin mit dem Standesbeamten OAR Ing. Daniel Kahr Telefon: 03136/82104 - 13 E-Mail: standesamt@lannach.gv.at |