Meldewesen |
Laut Meldegesetz hat eine Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen. Aufgrund des ZMR (zentrales Melderegister) ist eine Abmeldung in der "alten" Gemeinde nicht mehr erforderlich, diese wird automatisch bei Anmeldung in der "neuen" Gemeinde durchgeführt. Eine Abmeldung ist somit nur mehr bei Verzug ins Ausland erforderlich. Was ist mitzubringen:
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