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Di von 17:00 – 19:00 Uhr
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Meldewesen

Laut Meldegesetz hat eine Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen. Aufgrund des ZMR (zentrales Melderegister) ist eine Abmeldung in der "alten" Gemeinde nicht mehr erforderlich, diese wird automatisch bei Anmeldung in der "neuen" Gemeinde durchgeführt. Eine Abmeldung ist somit nur mehr bei Verzug ins Ausland erforderlich.

Was ist mitzubringen:
  • Meldezettel-Formular (vom Unterkunftgeber bzw. Vermieter unterzeichnet – keine Kopie!)
  • der derzeitige Meldezettel
  • gültiger Ausweis
  • Geburtsurkunde (nur bei Anmeldung eines Neugeborenen)

Weitere Informationen



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Marktgemeinde Lannach
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