Wahlen |
Die entsprechenden Kundmachungen sind auf der "Virtuellen Infotafel" auf unserer Homepage nachzulesen. Die Online-Beantragung von Wahlkarten mit Bürgerkarten-Funktion (Handy-Signatur oder mit e-card) erspart den Weg zum Postamt. Die Wahlkarte wird Ihnen dann in der Regel als Standardpostsendung zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. (Bei Antragstellung ohne elektronische Signatur erhalten Sie dagegen eine eingeschriebene Sendung, welche Sie gegebenenfalls erst noch am Postamt abholen müssen.) Kundmachung zur Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren (nähere Details finden Sie auf der virtuellen Infotafel) |
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Wahlkartenantrag