Steuern & Abgaben |
Müllbeseitigungsgebühren (inkl. 10% MwSt.) Müllgrundgebühr (jährlich)
Restmüllbeseitigungsgebühr pro Entleerung (alle 4 Wochen) Es werden 13 Entleerungen pro Jahr durchgeführt.
Nachkauf von 60 lt. Säcken € 4,00/Sack
Altpapierbeseitigungsgebühr pro Entleerung (alle 6 oder alle 2 Wochen)Es werden wahlweise 9 oder 26 Entleerungen pro Jahr durchgeführt.
Biomüllbeseitigungsgebühr pro Entleerung (wöchentliche Entleerung von April bis Oktober, sonst alle 2 Wochen) Es werden 41 Entleerungen pro Jahr durchgeführt.
Windelsäcke kostenlos Kanalbenützungsgebühr Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und wird, mit Ausnahme von Liegenschaften, die eine überwiegende gewerbliche oder industrielle Nutzung haben, nach Einwohnergleichwerten (EGW) berechnet.
Die Benutzungsgebühr pro EGW und Jahr betragt € 127,00 (inkl. 10% USt) Kanalanschlussgebühren pro m² Bruttogeschoßfläche € 14,78 (inkl. 10% USt) Grundsteuer Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 14.08. und 15.11. fällig. Beträgt der Grundsteuer-Jahresbetrag nicht mehr als € 75,00, wird der gesamte Jahresbetrag am 15.05. fällig.
Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe Für jede abgeschlossene Wohneinheit pro m² Nutzfläche € 9,00 pro Jahr. Es handelt sich dabei um eine Selbstberechnungsabgabe, die die Abgabepflichtigen jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres der Marktgemeinde Lannach bekannt zu geben haben und binnen vier Wochen ab Bekanntgabe zu entrichten haben. Hundeabgabe
(Die festgesetzten Beträge gelten ab 01.01.2024 und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.) |