Steuern & Abgaben |
Müllbeseitigungsgebühren (inkl. 10% MwSt.) Müllgrundgebühr (jährlich) Haushalte (pro angemeldeter Person - HWS, NWS): € 14,58 pro Wochenendhaus, Ferienwohnung, Zweitwohnsitz: € 14,58 Betriebe und sonstige Einrichtungen: € 18,96 Restmüllbeseitigungsgebühr pro Entleerung (alle 4 Wochen) 80 lt. Behälter € 4,45 120 lt. Behälter € 5,20 240 lt. Behälter € 8,48 360 lt. Behälter € 12,57 1100 lt. Behälter € 46,56 Nachkauf von 60 lt. Säcken € 3,46/Sack Altpapierbeseitigungsgebühr pro Entleerung (alle 6 Wochen) 120 lt. Behälter € 1,51 240 lt. Behälter € 2,28 360 lt. Behälter € 4,00 1100 lt. Behälter € 12,42 Biomüllbeseitigungsgebühr pro Entleerung (wöchentliche Entleerung von April bis Oktober, sonst alle 2 Wochen) 120 lt. Behälter € 2,92 240 lt. Behälter € 5,85 Windelsäcke kostenlos (Die festgesetzten Beträge gelten ab 01.01.2022 und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.) Kanalbenützungsgebühr Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955) ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und wird, mit Ausnahme von Liegenschaften, die eine überwiegende gewerbliche oder industrielle Nutzung haben, nach Einwohnergleichwerten (EGW) berechnet. Bis 1 Person 1,5 EGW Jede weitere Person 1,0 EGW jedoch Kinder bis zum 6. Lebensjahr 0,0 EGW Kinder und Jugendliche vom 7. bis zum 16. Lebensjahr 0,5 EGW Die Benutzungsgebühr pro EGW und Jahr betragt € 100,00 (excl. 10% USt) Kanalanschlussgebühren pro m² Bruttogeschoßfläche € 14,78 (inkl. 10% USt) Grundsteuer Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.2., 15.5., 14.8. und 15.11. fällig. Beträgt der Grundsteuer-Jahresbetrag nicht mehr als € 75,00, wird der gesamte Jahresbetrag am 15.5. fällig. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (v.H. der Messbeträge): 500 Steuerhebesatz Sonstige Grundstücke (v.H. der Messbeträge): 500 Steuerhebesatz Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabe Für jede abgeschlossene Wohneinheit Bei einer Nutzfläche bis zu 30 m² mit € 100,00 Bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 70 m² mit € 135,00 Bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m² bis 100 m² mit € 170,00 Bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m² mit € 200,00 Hundeabgabe € 30,00 € 60,00 € 120,00 |