Notrufe |
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Wer bei einer Notrufnummer anruft sollte folgende Informationen bereithalten:-Wo ist der Unfallort? (Straße, Hausnummer, Kilometerstein, Stockwerk, Tür, Zufahrtswege...) Geben Sie den genauen Ort an. Der Feuerwehrmann in der Einsatzzentrale kennt sich in Ihrem Ort sicher nicht so gut aus, wie Sie selbst. Bedenken Sie "Hauptstraße 11" gibt es fast in jedem Ort. Also Ort nicht vergessen! Auf Autobahnen geben Sie die Nummer der Autobahn (z.B. A1), sowie den Kilometer an ( alle 500 m stehen auf der Seite die kleinen blauen Taferl). Vergessen Sie nicht die Fahrtrichtung. -Was ist geschehen? Was brennt oder was ist passiert? Gibt es Verletzte? (z.B. Patient mit stechenden Schmerzen im Brustkorb, Atemnot.) Brennt ein Mistkübel oder ein Wohnhaus, wo noch Kinder drinnen sind? Steht nur ein Auto im Weg oder ist es eine Massenkarambolage? bei Gefahrenguttransportern (wichtig: Zahlen die auf Warentafeln aufscheinen, exakt durchgeben!) -Wie viele Verletzte? (z.B. 4 Verletzte nach Autounfall.) -Wer ruft an? (Für eventuelle Rückfragen, Telefonnummer angeben) Bitte sprechen Sie nicht munter darauf los, sobald die Notrufstelle abhebt, sondern lassen sie sich im Gespräch von der Zentrale die den Notruf annimmt leiten. Diese Menschen sind psychologisch und medizinisch geschult. Sie haben ein Abfrageschema, das mit dem Einsatzcomputer verbunden ist. Legen Sie erst dann den Hörer auf, wenn die Leitstelle aufgelegt hat. Verlassen Sie sich niemals darauf, daß bereits andere einen Notruf getätigt haben. Falls Sie einen Notruf von einem Handy durchführen: Wählen Sie, wenn bekannt, die Vorwahl mit. Nur so werden Sie mit der nächstgelegenen Einsatzstelle verbunden. Ist das nicht möglich, ist eine besonders genaue Ortsangabe notwendig, damit die Einsatzkräfte möglichst schnell am Unfallort eintreffen können. Ihr Notruf löst die Hilfsmaßnahmen aus. Je genauer Ihre Schilderung der Situation, desto gezielter kann Hilfe zum Unfallort geschickt werden! Ein Notruf ist kostenlos und hat keinerlei Folgen (Ausnahme: Mißbrauch) für den Anrufer weder rechtliche noch finanzielle. Besser der Dienst rückt einmal vergebens aus, als einmal zu wenig. |